Vom Grundprinzip über die Steuerklassenwahl bis zur aktuellen Abschaffungsdebatte unter Klingbeil — das vollständigste deutschsprachige Informationsangebot zum Ehegattensplitting.
Alle relevanten Aspekte, von den Grundlagen bis zu Sonderfällen. Wähle dein Thema.
Alle Aspekte der aktuellen Reform-Debatte — von Klingbeils Plänen über Bestandsschutz bis zu den Alternativen.
Besondere Konstellationen die eigene Regeln haben.
Beim Ehegattensplitting werden die Einkommen beider Partner addiert, die Summe halbiert, die Steuer auf diese Hälfte berechnet — und das Ergebnis verdoppelt.
Dieser Mechanismus wirkt durch die Progression: Wer ein höheres Einkommen rechnerisch auf zwei Personen aufteilt, rutscht in einen niedrigeren Steuersatz.
Bei gleichen Einkommen beider Partner entsteht kein Splittingvorteil. Der Effekt wächst mit dem Einkommensunterschied.
Am stärksten profitieren Paare mit großem Einkommensunterschied: Alleinverdiener-Ehen, Paare wo einer Teilzeit arbeitet, oder Konstellationen wo einer in Elternzeit ist.
Der maximale Splittingvorteil von 19.246 € pro Jahr wird erst bei sehr hohen Einkommen mit extremer Ungleichverteilung erreicht.
60.000 € / 20.000 € → Splittingvorteil ca. 1.414 € pro Jahr (§32a EStG 2025).