Aktuell: Reform-Debatte März 2026

Ehegattensplitting:
Alles was du wissen musst.

Vom Grundprinzip über die Steuerklassenwahl bis zur aktuellen Abschaffungsdebatte unter Klingbeil — das vollständigste deutschsprachige Informationsangebot zum Ehegattensplitting.

13,5 Mio.
Ehepaare werden steuerlich zusammen veranlagt
19.246 €
maximaler Splittingvorteil pro Jahr (2025)
1958
wurde das Ehegattensplitting eingeführt
25 Mrd. €
Mehrbelastung bei Abschaffung (Bundesfinanzministerium)
Reform 2026
Aktuelle Debatte · März 2026

Klingbeil will das Ehegattensplitting abschaffen

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) kündigte am 25. März 2026 die Abschaffung „in seiner heutigen Form für zukünftige Ehen" an. Was das für deinen Haushalt bedeutet — jetzt konkret berechnen.

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Sommer 2026 geplant
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Ehegattensplitting — Hauptthemen

Alle relevanten Aspekte, von den Grundlagen bis zu Sonderfällen. Wähle dein Thema.

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Rechner & Tools
Ehegattensplitting Rechner 2026
Berechne deinen persönlichen Splittingvorteil — einfach, fortgeschritten oder im Experten-Modus. Mit Kirchensteuer, Soli und Kinderfreibetrag.
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Grundlagen
Was ist das Ehegattensplitting?
Definition, Geschichte seit 1958, Funktionsweise und einfache Erklärung des Splittingverfahrens nach §32a EStG.
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Steuerklasse
Steuerklasse & Ehegattensplitting
Steuerklasse 3/5 oder 4/4? Was hat die Steuerklassenwahl mit dem Ehegattensplitting zu tun — und was nicht?
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Tabellen & Daten
Ehegattensplitting Tabelle 2025
Interaktive Splittingtabelle nach §32a EStG 2025. Steuervorteile nach Einkommenshöhe auf einen Blick. Als PDF downloadbar.
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Rechenbeispiele
Ehegattensplitting Beispiel & Berechnung
Schritt-für-Schritt Rechenbeispiele für typische Haushalte — von Alleinverdiener bis Doppelverdiener.
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Analyse
Nachteile des Ehegattensplittings
Frauen in der Teilzeitfalle, Altersarmut, Fehlanreize — die kritische Perspektive auf Basis der DIW-Studie.
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Analyse
Vorteile des Ehegattensplittings
Wer profitiert konkret und wie viel? Rechenbeispiele für Alleinverdiener und Paare mit großem Einkommensunterschied.
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Entscheidungshilfe
Wann lohnt sich das Ehegattensplitting?
Konkrete Einkommensschwellen: ab wann macht Splitting wirklich Sinn — und wann ist Einzelveranlagung besser?
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Reform 2026
Abschaffung des Ehegattensplittings

Alle Aspekte der aktuellen Reform-Debatte — von Klingbeils Plänen über Bestandsschutz bis zu den Alternativen.

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Politik
Klingbeil & SPD: Die Reform-Pläne
Rede vom 25.03.2026, Zeitlinie, Koalitionsstreit
Zahlen
Die größte Steuererhöhung der BRD?
25 Milliarden € Mehrbelastung — die Daten
Recht
Bestandsschutz für bestehende Ehen
Gilt die Reform auch für bereits Verheiratete?
Recht
Neue Ehen: Ab wann gilt was?
Stichtag, Übergangsregelungen, Zeitplan
Parteien
CDU, FDP, Grüne — alle Positionen
Wer will abschaffen, wer nicht und warum?
Alternativen
Familiensplitting & Co. als Alternative
Was käme statt dem Ehegattensplitting?
Auswirkungen
Was kostet es konkret?
Auswirkungen auf verschiedene Familienmodelle
Spezialfälle
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Besondere Konstellationen die eigene Regeln haben.

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Ehegattensplitting bei Rentnern
Ein Partner Rentner, einer berufstätig. Progressionsvorbehalt und besondere Auswirkungen.
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Progressionsvorbehalt
Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld und deren Wechselwirkung mit dem Splitting.
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Ehegattensplitting bei Abfindung
Wie wirkt sich eine Abfindungszahlung auf den Splittingeffekt aus? Rechenbeispiel.
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Grundlagen
Wie funktioniert das Ehegattensplitting?

Das Grundprinzip

Beim Ehegattensplitting werden die Einkommen beider Partner addiert, die Summe halbiert, die Steuer auf diese Hälfte berechnet — und das Ergebnis verdoppelt.

Dieser Mechanismus wirkt durch die Progression: Wer ein höheres Einkommen rechnerisch auf zwei Personen aufteilt, rutscht in einen niedrigeren Steuersatz.

Wichtig

Bei gleichen Einkommen beider Partner entsteht kein Splittingvorteil. Der Effekt wächst mit dem Einkommensunterschied.

Wer profitiert?

Am stärksten profitieren Paare mit großem Einkommensunterschied: Alleinverdiener-Ehen, Paare wo einer Teilzeit arbeitet, oder Konstellationen wo einer in Elternzeit ist.

Der maximale Splittingvorteil von 19.246 € pro Jahr wird erst bei sehr hohen Einkommen mit extremer Ungleichverteilung erreicht.

Beispiel

60.000 € / 20.000 € → Splittingvorteil ca. 1.414 € pro Jahr (§32a EStG 2025).

Berechnungsformel — §32a EStG 2025
Splittingvorteil = ESt(A) + ESt(B) − 2 · ESt((A+B) / 2)
// A = zvE Partner 1 · B = zvE Partner 2 · zvE auf vollen Euro abgerundet
Grundfreibetrag 2025: 12.096 €
Zone 2 bis: 17.443 €
Zone 3 bis: 68.480 €
Spitzensteuersatz ab: 277.826 €
Quellen